Beratungsangebot

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Viele pflegebedürftige Menschen,die eine Tagespflege besuchen, leiden an einer demenziellen Veränderung. dieses Krankheitsbild bringt für pflegende Angehörige gravierende Veränderungen ihrer Lebenssituation mit sich. Neben der Entlastung durch ambulante oder teilstationäre Angebote, wie beispielsweise der Tagespflege, benötigen Angehörige vielfach Informationen. 

Wie gehe ich mit herausfordernden Verhaltensweisen um? Wie kommuniziere ich mit meinem demenzerkrankten Angehörigen? Was mache ich, wenn mein Angehöriger nicht mehr gut isst und trinkt? 

Wir  beraten Sie gerne, unabhängig von einem Besuch in der Tagespflege, persönlich zugeschnitten auf Ihren Beratungs- und Hilfebedarf.

Informieren Sie sich vorab telefonisch bei uns. Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann das Beratungsangebot bei der Pflegekasse über die Entlastungsleistungen abgerechnet werden.

Auch wenn Sie mehr über das Angebot der Tagespflege erfahren möchten, beraten wir Sie gerne. Besuchen Sie unsere Einrichtungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch und lernen Sie uns kennen.

Für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen von den Pflegekassen vorgeschrieben sind, besuchen wir Sie gerne in Ihrem Zuhause. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz nötig, bei den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher. 

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Ihre Ansprechpartnerin:

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Margarete Kieltyka (Geschäftsführerin)

Telefon: 02408/ 95 95 135

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Wie gehe ich mit herausfordernden Verhaltensweisen um? Wie kommuniziere ich mit meinem demenzerkrankten Angehörigen? Was mache ich, wenn mein Angehöriger nicht mehr gut isst und trinkt? 
Wir  beraten Sie gerne, unabhängig von einem Besuch in der Tagespflege, persönlich zugeschnitten auf Ihren Beratungs- und Hilfebedarf.
Informieren Sie sich vorab telefonisch bei uns. Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann das Beratungsangebot bei der Pflegekasse über die Entlastungsleistungen abgerechnet werden.
Auch wenn Sie mehr über das Angebot der Tagespflege erfahren möchten, beraten wir Sie gerne. Besuchen Sie unsere Einrichtungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch und lernen Sie uns kennen.
Für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen von den Pflegekassen vorgeschrieben sind, besuchen wir Sie gerne in Ihrem Zuhause. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz nötig, bei den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher. 

Ihre Ansprechpartnerin:

Margarete Kieltyka (Geschäftsführerin)
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